Bewertungsportale im Internet

Aktuell klagt eine Lehrerin gegen das Webportal Spickmich, das es Schülern erlaubt ihren Lehrern Bewertungen zu geben. Ich denke nicht, dass diese Frau geklagt hätte, wenn die Bewertung gut ausgefallen wäre. Allgemein werden Bewertungen von Shops, Dienstleistern, Lebensmitteln oder Elektrogeräten gern angenommen. Wieso sollte man nicht die im Leben und für die Entwicklung so wichtigen Lehrer bewerten dürfen, so lange dies objektiv bleibt, wie dies bei Spickmich passiert. Dort wird nicht beleidigt, oder difamiert.

Daher kann ich die derzeitigen Urteile zu Gunsten des Portals nur gut heißen. Immerhin hat die Frau jetzt in der dritten Instanz verloren. Kein Gericht sah bisher Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Das erinnert mich an Kleingeister, die ich hier selbst schon erleben musste. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Eventuell hilft das Portal auch Eltern, die eine Schule für Ihre Kinder suchen und dann gerade vermeiden wollen, dass ihre Kinder von solchen Menschen unterrichtet werden, die sich so verhalten, von den Kindern nicht gemocht werden, oder schlimmer noch, solch eine Wertehaltung haben.