Autor: Holger Hellinger
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Unerwünschte Werbeanrufe
Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, sind die Werbeanrufer jetzt verpflichtet ihre Rufnummer zu übermitteln. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu EUR 10.000 belangt werden. Man soll dadurch leichter einen unerlaubten Werbeanrufer identifizieren und gegen ihn vorgehen können. Unseriösen Werbeanrufer benutzen jetzt ausländische Internettelefonanschlüsse und zeigen dann eine ausländische Rufnummer. Man kann ihn so fast nicht vefolgen.
Möglichkeiten gibt es dennoch. Besucht einfach die Seiten der Bundesnetzagentur und ladet euch dort das PDF zur Anzeige eines Nummernmissbrauchs herunter.
Mein Eintrag heute, weil ich gestern erst von der 00302111164508 einen Anruf erhalten habe. Die Anruferin wollte mir weißmachen, dass ich an einem Gewinnspiel angemeldet sei. Sie wollte nur meine Kontodaten abgleichen. Ich habe mir jetzt für den nächsten solchen Anruf die Kontodaten meines Finanzamtes heraus gesucht. Sollen sie demnächst dort was abbuchen, ich glaube da ermittelt der Staat dann schnell genug. Dies soll jetzt kein Aufruf sein dies immer so zu tun, es ist einfach eine Idee diesen Verbrechern das Handwerk zu legen.
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Chatroulette Map
Darauf hat die Welt gewartet, nachdem Chatroulette die Menschen anonym zusammen brachte, kann man bei Chatroulette Map zumindest noch sehen wo die Leute sitzen. Mannomann, das wird immer wirrer. Aber Google Maps bietet mit seinen Lokalisierungen dafür auch beste Möglichkeiten. Die Inhalte sind oft NSFW.
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Der alte Zweisitzer, Sechsgang Halbautomatik Witz
Ich hab den Spaß früher immer wieder gemacht, wenn mich jemand gefragt hat, was ich für ein Auto fahre. Zweisitzer, mit Sechsgang Lenkradschaltung und flottem Heckantrieb. Die Leute dachten dann immer an alles, ausser den SMART, den ich seit 2000 besitze. Langsam ist die Kiste echt alt!
Arme Ferraristi ;)
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Das iPad braucht spezielle Taschen

Das ibap am Arsch Eine davon wurde jetzt von den OhNo!Doom Collective Designern erfunden. Und zwar das ibap. Ja, so, oder so ähnlich wird es aussehen wenn in Zukunft die Nutzer mit ihren Mobilen Vorzeigegeräten durch die Gegend laufen werden. Das Statement der Designer von OhNo!Doom auf der verlinkten Seite sagt eigentlich alles:
»We currently have no plans to be producing the iBap apparel line for any market. Our intention was to bring the idea to life and send a message about the future of mobile devices and its portability by combining fashion with funtion… humourously.«
Ich hab‘ gelacht.
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Klingonisch zwitschern
Fast ein Grund sich wieder einen Account bei Twitter anzuschaffen. Aber ich glaube ich lass das lieber. Twittert lieber ihr in klingonisch!
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Die Schleichbären von Monika Schleich
Wie weit muss ein Konzern, der noch dazu seine Produkte im billigst produzierenden Ausland produzieren lässt gesunken sein, eine ambitionierten Handwerkerin wie Monika Schleich als Markenrechtsverletzerin und Konkurrentin zu sehen. Ziemlich weit. Ein bisschen dappig war sie natürlich schon sich die Marke »Schleichbären« schützen lassen zu wollen, wenn es den anderen Laden schon länger gibt, die haben es aber auch versäumt sich in 30 Jahren den Nachnamen der Frau schützen zu lassen und rennen dann zwei Monate nach der Eintragung der Dame zur Eintragung. Als ich das gerade las, musste ich einfach einen Tipp zu den Teddys, genannt »Die Schleichbären« schreiben, die Frau Schleich produziert. Wenn ich dann bei Spiegel Online noch lese, dass der Geschäftsführers der Schleich GmbH, Paul Kraut sich arrogant herablässt und folgenden Satz von sich gibt: »Ich bin mir sicher, dass Ihre wundervollen kleinen Bären nicht weniger beliebt sein werden, wenn sie beispielsweise ‚Monikas Bären‘ heißen würden.« stellen sich mir die Haare auf. Hier gibt es wohl den typische Fall David gegen Goliath, in dem sich wahrscheinlich ein hauseigener Jurist zu sehr profilieren will und jeden Sinn für Realität verloren hat. Die Gummitiere von Schleich haben wirklich gar nichts mit einem Plüschtier gemein, das man wenigstens noch dem Kind mit ins Bett geben kann. Und die Frau heißt nun mal Schleich, da ist ein »Schleichbär« einfach selbstverständlich. Aber die Dame kann später ja immer noch »Bären von Schleich« verkaufen. Das sollte dann mit Ihrem Namesrecht gedeckt sein. ;o) Da hätte sie vielleicht vorher nachdenken können. Eine Gefahr einer Verwässerung der Marke Schleich-S sehe ich aber übrigens immer noch nicht. Zumindest weiß ich jetzt, was meine Tochter in den nächsten Jahren nicht gekauft bekommt. Hoffen wir, dass das Landgericht in Stuttgart morgen richtig entscheidet.
[Update] Vertagt, die Kläger/Bekalgte sollen sich aussergerichtlich einigen. Na mal gespannt.
