Es ist raus, das Gesetz, das unser Bundesinnenminister Schäuble so dringend wollte, verstößt gegen den Grundsatz der Normenklarheit, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und verletze den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Erwartungsgemäß ist die Onlinedurchsuchung aber nicht grundsätzlich mit der Verfassung unvereinbar, es werden aber strikte Einschränkungen gefordert.
Was die ZASI wohl dazu sagt, ich denke dort wird das bestimmt als Sieg verkauft! ;)