Ab wann darf man gespeicherte Daten nutzen?

Da lässt eine Frau ihr Kind sich in der Schalterhalle der Stuttgarter Volksbank erleichtern, macht sich aus Zeitnot davon und wundert sich dann, dass sie eine Rechnung für die Reinigung geschickt bekommt? Wie schlimm ist unsere Gesellschaft denn, wenn man nicht akzeptiert, dass man für einen verursachten Schaden auch gerade stehen sollte, auch wenn die böse Bank sich den Vorfall sicherlich hätte leisten können? Einzig die Art und Weise wie die Bank die Kundendaten in Erfahrung brachte, indem Sie Transaktionsdaten mit der Videoaufzeichnung abglich, ist zu bemängeln. Die Rechnung nicht! Man kann doch nicht jeden überall hinkacken lassen. Vor allem sollten alle Kritiker mal einsehen, dass es kein hineingetragener Vorfall sondern eben echter Vandalismus war. Ich hoffe mal auf ein baldiges Erscheinen bei YouTube, damit man sich ein Bild machen kann.

Der Bank bleibt zu empfehlen in Zukunft keinen Abgleich mehr zu tätigen, sondern einfach einen Ausdruck der Bilder der Überwachung mit der Frage »Wer kennt die Frau?« in die Schalterhalle zu hängen, das wäre vom Hausrecht gedeckt und der Verursacherin sicherlich eine größere Lehre ;)

Wieso eigentlich nicht gleich eine Anzeige?